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Abdichtung nach DIN 18195


Die DIN-Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen regelt den Schutz von Bauwerken gegen Feuchtigkeit und Wasser.

Nichtstauendes Sickerwasser (Bei durchlässigem Boden wie z.B. Kies), Art der Abdichtung nach Teil 4) Hier reicht eine Dickbeschichtung in 3 mm Auftragsstärke oder eine Bahn wie zum Beispiel Kunststoffbahn (Folie) oder Bitumenschweißbahn. Dieser Lastfall kann auch mittels einer Drainanlage erreicht werden, wenn die Baugrube entsprechend wasserdurchlässig verfüllt wird.

Aufstauendes Sickerwasser (Erkennbar an Pfützenbildungen, tritt zum Beispiel bei lehmigen Böden auf, Art der Abdichtung nach Teil 6) Das ist der häufigste Fall, abgesehen von Grundwasser. Hier ist eine Dickbeschichtung in zwei Lagen erforderlich, wobei dazwischen generell ein Gewebe eingebettet sein muss. Die Trockenschichtdicke muss mindestens 4 mm betragen. Zu beachten ist, dass das Material sehr stark schrumpft. Alternativ sind auch Bitumenschweißbahnen zulässig.

Drückendes Wasser (Gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist, Art der Abdichtung nach Teil 6) Hier sind nur noch bahnenförmige Abdichtungen zulässig. Eine Dickbeschichtung gegen drückendes Wasser entspricht nicht der aktuellen Ausgabe der DIN 18195. Hier dürfen je nach Eindringtiefe, nur ein oder zwei aufeinanderliegende Bitumenschweißbahnen oder alternativ Kunststoffbahnen verwendet werden.

Die Abdichtungsmaßnahmen setzen immer auch voraus, dass der Baustoff (Untergrund) ebenfalls normgerecht ist. Dies ist oft bei alten Gebäuden und Denkmälern nicht gegeben.

Die DIN 18195 gilt nicht für Bauwerke beziehungsweise Bauteile, die an sich schon ausreichend wasserundurchlässig sind, zum Beispiel Weiße Wannen.